Verzeichnis der Amtsgerichte

Amtsgerichte sind für zivilrechtliche Klagen die erste Instanz. Sie sind zuständig bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Darüber werden die
Landgerichte zuständig.
Im Bereich des Familienrechts sind die Amtsgerichte ebenfalls die Eingangsinstanz.
Im Strafrecht sind die Amtsgerichte in vielen Fällen ebenfalls die erste Instanz.
