Institutionen: Finanzämter
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Finanzämter

Die Finanzämter (FA) sind die örtlichen Behörden der Finanzverwaltung der Länder. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt. Sie umfassen die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist (§ 17 FVG).

Ihre Übergeordnete Behörde war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seit dem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen aufgelöst und statt dessen ein Landesamt für Steuern geschaffen (z. B. in Bayern) bzw. wurden die Finanzämter direkt dem Finanzministerium (z. B. Brandenburg) bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen (z. B. Berlin) des jeweiligen Landes unterstellt.

Die Tätigkeit der Finanzbeamtinnen und -beamten ist von der permanenten Herausforderung durch Gesetzesänderungen einerseits und einer rasch vorangehenden Automatisierung in den Verwaltungsabläufen andererseits
geprägt.

Angermünde
Bergen
Berlin Charlottenburg
Berlin Friedrichshain / Prenzlauer Berg
Berlin Hellersdorf / Marzahn
Berlin Kreuzberg
Berlin Lichtenberg / Hohenschönhausen
Berlin Mitte / Tiergarten
Berlin Neukölln
Berlin Pankow / Weißensee
Berlin Reinickendorf
Berlin Schöneberg
Berlin Spandau
Berlin Steglitz
Berlin Tempelhof
Berlin Treptow / Köpenick
Berlin Wedding
Berlin Wilmersdorf
Berlin Zehlendorf
Berlin Körperschaften I
Berlin Körperschaften II
Berlin Körperschaften III
Berlin Körperschaften IV
Berlin Fahndung und Strafsachen
Berlin Technisches Finanzamt
Brandenburg
Calau
Cottbus
Eberswalde
Finsterwalde
Frankfurt (Oder)
Fürstenwalde
Greifswald
Güstrow
Hagenow
Königs Wusterhausen
Kyritz
Luckenwalde
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Stralsund
Strausberg
Waren
Wismar
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