Verwaltungsgerichte Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen (Fach)Gerichtsbarkeit übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind dabei vornehmlich solche zwischen Bürgern und Verwaltungsbehörden und betreffen hauptsächlich die Bereiche:
Ausbildungsförderung, Wohngeld
Schul- und Hochschulrecht
Ordnungsrecht (Straßenverkehr-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Beiträge und kommunale Steuern)
Umweltrecht (Naturschutz, Immissions- und Abfallrecht)
Vermögensrecht (Rückgabe von in Volkseigentum überführten Vermögenswerten)
Kriegsdienstverweigerung
Öffentliches Dienstrecht (Beamten-, Richter- und Soldatenrecht)